Strom und Gas: Senat im selbstverschuldeten Vergabechaos

Politische Verantwortung der Senatsverwaltung für Finanzen

Der energiepolitische Sprecher Harald Wolf erklärt:

Nach dem koalitionsinternen Streit um die Vergabe der Gasnetzkonzession drohen mit der Zurücksetzung des Verfahrens zur Stromnetzkonzession die Vergabeverfahren endgültig im Koalitionschaos zu versinken. Dass eine wirkliche oder vermeintliche Befangenheit des Justizsenators dabei eine Rolle gespielt haben soll, ist eine politische Posse, mit der SPD und CDU von den eigentlichen Problemen ablenken wollen.

Denn dass das Verfahren zur Stromnetzvergabe teilweise wiederholt werden muss, überrascht nicht. Der Zweite Vergabebrief berücksichtigte nicht die vom Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 17. Dezember 2013 verlangte Transparenz der Gewichtung von Unterkriterien. Ohne Korrektur des Zweiten Vergabebriefs drohte das Verfahren bei einer gerichtlichen Überprüfung zu scheitern.

Die Möglichkeit zur Korrektur hätte vor der Versendung des Zweiten Vergabebriefs bestanden, wurde vom Senat aber nicht genutzt. Die vollständige Begründung des BGH-Urteils wurde am 12. März 2014 veröffentlicht, der Hauptausschuss nahm den Vergabebrief in seiner Sitzung am 19. März 2014 zur Kenntnis. In der Sitzung erklärte die Staatssekretärin der Finanzverwaltung, Margarete Sudhoff, auf Nachfragen, ob denn im Verfahrensbrief das BGH-Urteil berücksichtigt sei: »Die BGH-Entscheidung habe man antizipiert, ohne sie zu kennen. Das Verfahren sei transparent.« (Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 19. März 2014, S. 3).

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen wurde ein Antrag abgelehnt, die Entscheidung über den 2. Vergabebrief zu vertagen und weitere Rechts- und Verfahrensfragen zu klären. Das jetzt entstandene Chaos ist also von SPD und CDU selbstverschuldet.

Das Verfahren zur Vergabe der Gasnetzkonzession hat das BGH-Urteil ebenfalls nicht berücksichtigt und ist damit rechtlich angreifbar. Der Dritte Verfahrensbrief Gas wurde am 14. Januar 2014 vom Senat beschlossen – auch da war schon bekannt, dass der BGH ein höchstrichterliches Urteil in Sachen Konzessionsvergabe gefällt hatte, auch hier wäre vor Abschluss des Verfahrens eine Korrektur möglich gewesen. Dass dies unterblieb, fällt allein in die politische Verantwortung der Senatsverwaltung für Finanzen als Vergabestelle.

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