SPD trickst bei Zukunft der Berliner S-Bahn
Kein Vergabeergebnis unter Parlamentsvorbehalt möglich
Der energiepolitische Sprecher Harald Wolf erklärt:
Die Meldung, wonach sich die SPD darauf geeinigt habe, dass die S-Bahn ausgeschrieben wird, ist eine schlechte Nachricht für Berlin.
Es ist vollkommen unklar, wie ein Vergabeergebnis unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden kann. Die maßgebliche EU-Verordnung sieht vor, dass entweder ein Vergabeverfahren oder eine In-House-Vergabe (an ein kommunales Unternehmen) zur Anwendung kommt. Nicht zulässig dagegen ist es, ein Vergabeverfahren quasi testweise durchzuführen und dann zu entscheiden, ob einem das Ergebnis passt.
Eine Teilausschreibung der S-Bahn birgt das große Risiko, dass der Berliner S-Bahnbetrieb zerschlagen wird und statt der Mobilitätsbedürfnisse der Berlinerinnen und Berliner am Ende die Renditen privater Betreiber zählen.
Der öffentliche Nahverkehr ist Teil der Daseinsvorsorge. Wenn die SPD nicht offen ihr eigenes Wahlprogramm brechen will, kann sie einer Ausschreibung der S-Bahn nicht zustimmen. Die entsprechende politische Entscheidung muss jetzt getroffen werden - alles andere ist politisch schwach und rechtlich windig. Es heißt nichts anderes, als die Berliner Bevölkerung bewusst hinters Licht zu führen.