Nach Gas-Urteil muss auch Strom-Verfahren neu gestartet werden

Harald WolfDie Linke im Abgeordnetenhaus

Schallende Ohrfeige für den Senat und den ehemaligen Finanzsenator Nußbaum

Der energiepolitische Sprecher Harald Wolf erklärt:

Das jetzt veröffentlichte Urteil des Landgerichts Berlin ist eine schallende Ohrfeige für den Senat und den ehemaligen Finanzsenator Nußbaum. Es beanstandet eine Vielzahl von Rechtsverstößen im Verfahren und bestreitet in mehrfacher Hinsicht die Bieterfähigkeit des Unternehmens »Berlin Energie«. Nach Auffassung des Gerichts hätte »Berlin Energie« nie im Verfahren zugelassen werden dürfen.

Dieses Urteil hat nicht nur Konsequenzen für das Verfahren zur Vergabe der Konzession für das Gasnetz, sondern auch für das Vergabefahren für das Stromnetz. Dieses weist die gleichen Mängel wie das Vergabeverfahren für das Gasnetz auf. Diese Fehler lassen sich innerhalb des aktuellen Vergabeverfahrens nur partiell heilen. Die grundlegende Frage, ob das landeseigene Unternehmen »Berlin Energie« angesichts des Fehlens einer eigenen Rechtspersönlichkeit und unzureichender Kapital- und Personalausstattung überhaupt hätte zugelassen werden können, lässt sich im laufenden Verfahren nicht mehr korrigieren.

Das Stromverfahren muss deshalb wegen mehrfacher Rechtsfehler abgebrochen und neu ausgeschrieben werden. »Berlin Energie« muss bieterfähig gemacht werden. Geschieht dies nicht, droht auch im Stromverfahren der Ausschluss von »Berlin Energie«.

Kontakt