Koalition appelliert an Vattenfall

Harald WolfAus dem Abgeordnetenhaus

Arbeitsplätze und energiewirtschaftliches Know-how der Mitarbeiter*innen am Standort Berlin erhalten

Arbeitsplätze und energiewirtschaftliches Know-how der Mitarbeiter*innen am Standort Berlin erhalten

Die Sprecher für Energiepolitik bzw. Energiewirtschaft der Koalitionsfraktionen, Jörg Stroedter (SPD-Fraktion), Harald Wolf (Fraktion Die Linke) und Dr. Stefan Taschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklären zum angekündigten Personalabbau und zur Auslagerung von Geschäftsbereichen bei Vattenfall:

Die Ankündigungen von Vattenfall, weitere Geschäftsbereiche auszugliedern und Personal abzubauen, nehmen wir besorgt zur Kenntnis. Wir appellieren an Vattenfall – als einer der größten Arbeitgeber Berlins und als Eigentümer des Strom- und des Fernwärmenetzes und Grundversorger für Strom – seiner besonderen Verantwortung für die Stadt und deren Bewohner*innen und insbesondere gegenüber den Mitarbeiter*innen gerecht zu werden.

Das geplante Outsourcing und der entsprechende Stellenabbau sind nicht vereinbar mit der besonderen sozialen Rolle Vattenfalls als Grundversorger und Betreiber zentraler Infrastrukturen der Stadt.

Wir fordern den Senat auf, mit Vattenfall Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass die Arbeitsplätze in Berlin erhalten bleiben und das Know-how der Mitarbeiter*innen in Berlin abgesichert wird. Insbesondere soll der Senat gegenüber Vattenfall deutlich machen, dass die Androhung von betriebsbedingten Kündigungen nicht akzeptabel ist. Außerdem sind bei den Verhandlungen über den Kohleausstieg und der Erstellung einer nachhaltigen Wärmestrategie für Berlin, die Interessen der Beschäftigten und Gewerkschaften zu berücksichtigen.

Der Senat wird aufgefordert, bei allen im Rahmen der Neuausrichtung energiewirtschaftlicher Infrastrukturen erforderlichen institutionellen und eigentumsrechtlichen Veränderungen in der Berliner Energiewirtschaft die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren und dies öffentlich zu bekräftigen. Insbesondere sind für den Fall einer Rekommunalisierung der betreffenden Betriebseinheiten oder Gesellschaften diese Ziele als Selbstverpflichtung zu formulieren.

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