Volksentscheid vor Privatisierung
Leichtfertigem Umgang mit Landeseigentum nachhaltig einen Riegel vorschieben
Der rechtspolitische Sprecher Dr. Klaus Lederer und der Sprecher für Verkehr, Energie und ökologischen Umbau, Harald Wolf, erklären:
Die Fraktion DIE LINKE will dem leichtfertigen Umgang mit Landeseigentum nachhaltig einen Riegel vorschieben. Wir haben deshalb einen Antrag auf eine Verfassungsänderung beschlossen, der in Berlin einen obligatorischen Volksentscheid bei Privatisierungsvorhaben vorsieht.
Verträge, welche die Privatisierung oder eine andere Art von Übertragung der Herrschaft über Unternehmen der Daseinsvorsorge vorsehen, müssen vollständig offengelegt werden und dürfen nur in Kraft treten, wenn ein zustimmender Volksentscheid erfolgt ist.
Privatisierungen könnten somit nicht ohne eine breite öffentliche Debatte und eine direktdemokratische Zustimmung durch die Wahlbevölkerung vollzogen werden.
Über viele Jahre war auch in Berlin die Privatisierung von Staatseigentum ein Mittel zur kurzfristigen Stopfung von Finanzlöchern. Besonders in den 1990er Jahren wurden mit der Veräußerung von landeseigenen Unternehmen der Daseinsvorsorge wie Gasag, BEWAG oder Wasserbetrieben dem Land Berlin wichtige Instrumente für die Gestaltung der städtischen Entwicklung aus der Hand genommen.
Diese Gestaltungsinstrumente sind zu schützen. Infrastrukturen der Daseinsvorsorge dürfen nicht zum Spielball kurzfristiger Not- und Zwangssituationen werden, ohne dass dadurch strukturelle Haushaltsprobleme gelöst werden können. Sie sind nötig, um die in der Berliner Verfassung verankerten Staatsziele wie Art. 22 (Soziale Sicherung), Art. 24 (Verbot des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht) und Art. 28 (Recht auf Wohnraum) zu verwirklichen.
Eine ähnliche Verfassungsänderung wird zurzeit in der Bremischen Bürgerschaft diskutiert. Der Vorschlag der Berliner Linksfraktion geht insoweit über den dortigen Antrag hinaus, als er Veröffentlichungspflichten verfassungsrechtlich verankert und eine Aussage zur Nichtwirksamkeit von Privatisierungsverträgen bis zum Zeitpunkt des Volksentscheids trifft. Auch bei der Definition der Verträge, für die ein Volksentscheid erforderlich ist, bestehen Unterschiede.
Unseren Antrag möchten wir breit mit allen interessierten Akteuren diskutieren. Veränderungen sind möglich, konstruktive Vorschläge erwünscht. Hierzu werden wir zeitnah eine öffentliche Veranstaltung durchführen. Im Abgeordnetenhaus haben wir den Antrag auf Verfassungsänderung eingebracht.