Fußverkehr im Mobilitätsgesetz – LINKE wird Gesetzesentwurf schärfen

, Stefanie Fuchs, Kristian Ronneburg
VerkehrDie Linke im AbgeordnetenhausHarald WolfKristian RonneburgStefanie Fuchs

Auf Vorlage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat der Senat heute dem ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes mit dem neuen Teil zum Fußverkehr zugestimmt.

Eine Stellungnahme des Rats der Bürgermeister ist dem vorausgegangen. Nun geht der Entwurf ins Abgeordnetenhaus, wo er im Frühjahr 2020 beraten und beschlossen werden soll.

Dazu erklären die sozialpolitische Sprecherin Stefanie Fuchs, das Mitglied im Verkehrsausschuss Kristian Ronneburg und der verkehrspolitische Sprecher Harald Wolf der Linksfraktion Berlin:

„Der neue Abschnitt des Mobilitätsgesetzes ist ein Meilenstein zur Anerkennung des Fußverkehrs als eigenständige Form des Verkehrs und als wichtigen Teil der Verkehrswende. Damit rücken endlich die sogenannten “schwächsten“ Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt der Planungen, Maßnahmen und Regelungen. Insbesondere Kinder, Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind auf sicheres Zufußgehen angewiesen.

Wir bedanken uns bei allen Akteurinnen und Akteuren, die seit Anfang 2018 ihre Erfahrungen und Expertise in den Beteiligungs- und Erarbeitungsprozess eingebracht haben. Nun liegt es an Rot-Rot-Grün den Gesetzesentwurf an verschiedenen Stellen noch zu konkretisieren und zu schärfen. Aus Sicht der Linksfraktion sollten im Gesetzesentwurf zum Beispiel Ziele für die Sanierung von Gehwegen verankert und ein zusätzlicher Fokus auf die Gebiete gelegt werden, die bisher über keine befestigten Wege verfügen. Zur Förderung des Radverkehrs wurden im Mobilitätsgesetz Zielzahlen für den Ausbau von Fahrradstellplätzen verabredet. Analog sollte für den Fußverkehr ein Programm für den Ausbau von Sitzbänken aufgelegt werden, denn zur Förderung des Fußverkehrs gehört auch der öffentliche Raum als Aufenthaltsraum.

Es freut uns sehr, dass im Rahmen der Beteiligung wichtige Hinweise durch den Senat aufgenommen worden sind, darunter auch die Forderung der Linksfraktion, die Bezirke mit zwei Stellen für den Fußverkehr auszustatten, so wie es beim Radverkehr bereits der Fall ist. Mit den gesetzlichen Regelungen zum Ausbau des Fußverkehrs und der Schulwegsicherung werden viele neue Aufgaben auf die Bezirke zukommen. Der Haushaltsgesetzgeber wird diese Aufgaben entsprechend personell und finanziell weiter untersetzen müssen.“

Hintergrund:

Um sich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen vorzubereiten hat die Linksfraktion Berlin bereits am 15. November 2019 ein Fachgespräch zum Fußverkehr durchgeführt. Daran hatten sich unter anderem FUSS e.V., der Landesseniorenbeirat, der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin und der BUND Berlin beteiligt. DIE LINKE. Berlin hat auf ihrem Parteitag am 11. Mai 2019 einen Beschluss zu Eckpunkten für den Fußverkehr gefasst: Mehr Platz für den Fußverkehr – Für eine lebenswerte Stadt

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Kristian Ronneburg