Flughafengesellschaft gefährdet Flughafenstart mit Lärmschutz-Tricksereien
Flughafengesellschaft will nachträglich eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses durchsetzen
Der verkehrspolitische Sprecher Harald Wolf erklärt:
Der Antrag der Flughafengesellschaft, nachträglich eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafen BER durchzusetzen, ist in zweifacher Hinsicht verantwortungslos und falsch. Erstens sollen mit der Änderung die Lärmschutzpegel hochgesetzt werden, wodurch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort mit noch stärkeren Lärmbelastungen rechnen müssen. Und zweitens bedeutet ein Änderungsverfahren der Planfeststellung eine weitere Gefährdung der bereits verschobenen Eröffnung des Flughafens im März 2013.
Wie Brandenburgs Minister Vogelsänger heute mitteilte, wird sich das Verfahren weit ins Jahr 2013 hineinziehen – es wird also keine zeitnahe Rechtssicherheit geben und auch keine Möglichkeit, alle Betroffenen bis zum Start des Flughafens mit Schallschutz zu versorgen.
Die Flughafengesellschaft ist aufgefordert, ihren Antrag auf Änderung des Planfeststellungbeschlusses umgehend zurückzunehmen. Alles andere gefährdet nicht nur die Flughafeneröffnung, sondern gefährdet auch die Akzeptanz des wichtigsten Infrastrukturprojekts der Region Berlin-Brandenburg.