Harald Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße Sie herzlich auf unserer heutigen Veranstaltung „Mehr Frauen in die Aufsichtsräte – effektive Wege zum Ziel“. Ich freue mich sehr, dass Sie so zahlreich erschienen sind. Sie sind Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft, sowohl aus Unternehmen der Privatwirtschaft sowie aus Berliner Landesunternehmen. Sie kommen aus der Legislative und der Verwaltung. Sie kommen aus Verbänden, politischen Stiftungen und aus der Wissenschaft. Ich denke, dass ist eine hervorragende Mischung, wenn wir heute gemeinsam aufzeigen wollen, wie wir erheblich mehr Frauen den Weg in die Aufsichträte ebnen können.
Warum hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen diese Veranstaltung gerade jetzt ins Leben gerufen?
Zum einen ist es mir als Frauen- und Wirtschaftssenator ein grundsätzliches Anliegen, dieses Thema inhaltlich voranzutreiben. Auch im Jahr 2010 sind Frauen in den Aufsichtsräten der deutschen Unternehmen noch erheblich unterrepräsentiert. Dies ist ein Defizit, das nicht nur deshalb inakzeptabel ist, weil Frauen die Teilhabe an Entscheidungsprozessen verwehrt wird, sondern auch deshalb, weil enorme Ressourcen verloren gehen – Ressourcen für die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Hier sind Unternehmen gerade auch in ihrer gesellschaftlichen Verantwortung angesprochen. Einer Verantwortung, die umso größer ist, je mehr Beschäftigte ein Unternehmen hat und je breiter die Kapitalanteile gestreut sind.
Zum anderen hat sich die Thematik im Fokus des politischen Interesses etabliert. Die Bundesregierung zeigt sich allerdings auffallend zurückhaltend bei der Frage der Schaffung einer verbindlichen Regelung eines Mindestanteils von Frauen in den Aufsichtsräten, obwohl auch in der Regierungskoalition auf Bundesebene eine gewisse progressive Dynamik zu verzeichnen ist:
So fordert beispielsweise die Frauen-Union eine gesetzliche Regelung für mehr Frauen in den Aufsichtsräten. Die Bundesländer stehen der Frage einer verbindlichen gesetzlichen Regelung ebenfalls offener gegenüber. Beispielsweise ist im Koalitionsvertrag des Saarlandes zwischen CDU, FDP und Bü90/Grünen festgeschrieben, dass eine entsprechende Bundesratsinitiative zu prüfen und ggf. umzusetzen ist.
Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister der Länder und voraussichtlich auch die Konferenz der Justizministerinnen, -minister werden das Thema „Frauen in den Aufsichtsräten“ im Frühsommer dieses Jahres mit der Zielstellung der Schaffung einer gesetzlichen Regelung aufgreifen.
(Anrede.)
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung berichtete zuletzt im Januar dieses Jahres, dass Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen nur zu rund zehn Prozent vertreten sind. Drei Viertel dieser Frauen gehören dem Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite auf Grundlage der Mitbestimmungsregeln an. Auf der Vorstandsebene der hundert umsatzstärksten Unternehmen wird sogar die Marke von einem Prozent unterschritten: nur 0,9 Prozent der Vorstandspositionen sind mit Frauen besetzt.
Das Defizit liegt klar auf der Hand. Es gibt viele gut ausgebildete, hochqualifizierte Frauen. Sie machen sogar die besseren Abschlüsse an den Universitäten. Frauen kommen allerdings nicht in den obersten Unternehmensetagen an. Frauen stoßen an die sog. gläserne Decke – die eigentlich als Betondecke bezeichnet werden muss - und kommen nicht weiter.
Die Gründe dafür sind in wissenschaftlich belegten, diskriminierenden Strukturen in unserer Gesellschaft selbst zu finden. Dies sind zum einen tatsächliche Strukturen, wie etwa die Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Oft sind dies aber auch virtuelle Strukturen, die in den Köpfen der derzeitigen männlichen Führungskräfte und auch der Frauen selbst Barrieren aufbauen, wie eine Studie des Instituts Sinus Sociovision im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt.
Im Land Berlin hilft uns das Landesgleichstellungsgesetz, das bei den Beteiligungsunternehmen und den Anstalten öffentlichen Rechts bereits gute Erfolge gezeigt hat. Weil wir das Landesgleichstellungsgesetz mit einer sog Gremienregelung haben, konnte ich die Aufsichts- bzw. Verwaltungsratspositionen für Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin in den Anstalten des öffentlichen Rechts meines Geschäftsbereichs, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Investitionsbank Berlin, Berliner Wasserbetriebe und die Berliner Verkehrsbetriebe, zu 50 Prozent mit Frauen - also geschlechtergerecht - besetzen.
Für die Beteiligungen des Landes Berlin insgesamt ist innerhalb der Jahre 2004 bis 2009 der Anteil der Frauen an den vom Land zu besetzenden Mandaten in Aufsichtsgremien von 16 % auf 39,4 % (Stand 30.06.09, aktuellere Zahlen nicht verfügbar) gestiegen.
Für die Ebene der Unternehmensleitungen hat der Senat Ende März die Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Novelle stellt sicher, dass die Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen in den Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts öffentlich bekanntgemacht und Personalberater instruiert werden, gleichermaßen nach Frauen und Männern zu suchen. Die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten muss dokumentiert werden. Zudem sind Frauen unter Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Qualifikation zu bevorzugen.
Durch diese Elemente haben wir einen weiteren Baustein für noch mehr Geschlechtergerechtigkeit auf der Ebene der Unternehmensleitungen gesetzt.
Darüber hinaus ist der Senat bestrebt, den Ausbau von Professionalisierungsangeboten für Frauen in Führungspositionen zu unterstützen und führt hierzu Gespräche mit Weiterbildungsinstitutionen.
(Anrede.)
Die zitierten Zahlen belegen, dass sich nur bei Druck etwas Wesentliches bewegt. Druck durch in Gesetzesform gegossene Vorgaben. Ein gutes Beispiel dafür ist die Quote für Aufsichtsräte in Norwegen, über die wir heute noch hören werden. Im Jahr 2003 lag der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten in den norwegischen börsennotierten Aktiengesellschaften bei 7 Prozent.
Nach Einführung einer Quotenregelung stieg der Anteil ausweislich der EU-Statistik nun im Jahr 2009 auf 42 Prozent. Auch in anderen Staaten gibt es Diskussionen über Quotenregelungen: In Frankreich und den Niederlanden wurden Entwürfe im Parlament vorgelegt, in Schweden, Belgien und Österreich gibt es rege Diskussionen über eine Quote für Frauen in Aufsichtsräten.
Die Erfolge auf Berliner Ebene und in anderen Staaten Europas zeigen, dass nur eine verbindliche gesetzliche Regelung Veränderungen bringt. Die Bundesregierung verharrt bei ihren Ankündigungen des Koalitionsvertrags, zur Erhöhung des Anteils der Frauen in den Vorständen und Aufsichtsräten Berichtspflichten der Unternehmen zu schaffen sowie Selbstverpflichtungen der Unternehmen einzuführen. Absichten für weitere Stufen, die tatsächlich mehr Frauen in die Aufsichtsräte bringen, sind bislang nicht zu vernehmen. Dabei hat die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2001 uns gezeigt, dass sich auf freiwilliger Basis nichts Wesentliches geändert hat.
Was diese Vereinbarung aus dem Jahr 2001 allerdings deutlich macht, ist, dass die Unternehmen den Willen haben, die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu beseitigen. Die Zahlen belegen, dass sie es nicht schaffen, diesen Willen in die Tat umzusetzen. Da müssen wir den Unternehmen mit einer gesetzlichen Regelung behilflich sein.
(Anrede.)
Wenn wir uns heute der Frage widmen, welches Modell das richtige und das verfassungsrechtlich mögliche ist, um mehr Frauen den Wege in die Aufsichtsräte zu ebnen, sollten wir vor Augen haben, was wir erreichen wollen.