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Harald Wolf (Die Linke), Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen

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25.03.2010

Equal Pay Day: Was unternimmt der Senat gegen ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern?

Abgeordnetenhaus Berlin, 16. Wahlperiode, 61. Sitzung, Donnerstag, 25. März 2010 Fragestunde – Mündliche Anfragen

Harald Wolf
Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage über
Equal Pay Day: Was unternimmt der Senat gegen ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern?
[Oliver Friederici (CDU): Wie immer nichts!]
hat Frau Abgeordnete Neumann von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Neumann!
[Mieke Senftleben (FDP): Eine ehrliche Antwort will ich hören!]
Ulrike Neumann (SPD):
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
  1. Wie stellt sich die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern dar, insbesondere in Bezug auf Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, und worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?
  2. Mit welchen Maßnahmen und Instrumenten will der Senat die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern verringern?
[Beifall von Burgunde Grosse (SPD)]
Präsident Walter Momper:
Danke schön, Frau Kollegin! – Der Frauen- und Wirtschaftssenator hat das Wort. – Bitte sehr!
[Oliver Friederici (CDU): Sie regieren doch schon seit acht Jahren!]

Bürgermeister Harald Wolf (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Neumann! Im Jahr 2008 verdienten Frauen in Deutschland mit durchschnittlich 14,51 Euro pro Stunde 4,39 Euro weniger als Männer. Damit betrug die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern was den durchschnittlichen Bruttostundenlohn angeht 23 Prozent. In Berlin ist die Lücke etwas enger, sie liegt bei 18 Prozent.

Wenn man sich den Gender Datenreport 2009 ansieht, stellt sich die Situation wie folgt dar: 41 Prozent der erwerbstätigen Frauen erzielen nur ein monatliches Nettoeinkommen von bis zu 1 100 Euro, bei den Männern sind es knapp ein Drittel. Höhere Einkommen von über 2 000 Euro erzielten 27 Prozent der Männer, aber nur 15 Prozent der Frauen. Auch was die durchschnittlichen Bruttoverdienste der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten angeht, sind die Unterschiede deutlich. Insgesamt verdienten sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen durchschnittlich 2 237 Euro im Monat, bei den Männern waren es 3 002 Euro. Hier wirkt sich vor allem aus, dass Frauen häufiger in Branchen mit unterdurchschnittlichem Lohnniveau und geringer Tarifbindung tätig sind. Wir sehen hier auch die Auswirkung der Tatsache, dass bei Frauen Teilzeitarbeit weit verbreitet ist. Das ist in Berlin ein großes Problem. Die Teilzeitquote beträgt insgesamt 36 Prozent, ein Drittel davon ist unfreiwillig. Tätigkeiten beziehungsweise Berufe, in denen viel Teilzeitarbeit geleistet wird, werden meist schlechter bezahlt als Vollzeitarbeitsplätze. Das wirkt sich auch auf die Karrierechancen und damit auf die Entlohnung aus. Wir können auch feststellen, dass es große geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Sonderzahlungen gibt. Diese sind für Männer im Durchschnitt doppelt so hoch wie für Frauen.

Die durchschnittliche Höhe der Verdienste unterscheidet sich auch erheblich je nach Branche und Wirtschaftsbereich. Im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, im Kredit- und Versicherungswesen sowie in der Energie- und Wasserversorgung verdienten die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bis zu 47 000 Euro jährlich, in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Erziehung und Unterricht sowie Dienstleistung und Handel lagen die Verdienste hingegen im Durchschnitt zwischen 25 000 und 34 000 Euro, Schlusslicht ist das Gastgewerbe mit lediglich knapp 17 000 Euro. Gerade in den letztgenannten Bereichen ist die Frauenerwerbstätigkeit besonders hoch.
Es gibt vor allen Dingen drei Ursachen für die Entgeltungleichheit. Das ist einmal die familienbedingte Erwerbsunterbrechung und Arbeitszeitreduzierung bei Frauen sowie die ungleiche Verteilung der familien- und kinder-bedingten Erwerbspausen auf Frauen und Männer, sowie die bereits erwähnten Unterschiede bei der Arbeitszeit – Vollzeit, Teilzeit, Minijobs –, die ihre Ursache darin haben, dass die Familienarbeit zwischen Männern und Frauen immer noch ungleich verteilt wird.

Zweitens wirkt sich hier die unterschiedliche Bewertung von Tätigkeiten aus. Typische Frauenberufe werden schlechter bezahlt als Berufe, die traditionell von Männern ausgeübt werden. Wir haben eine Unterbewertung von frauendominierten Tätigkeiten sowohl in tariflichen wie in betrieblichen Regelungen und Praktiken. Hier wirkt sich im Übrigen auch noch das Steuersystem aus, das mit dem Ehegattensplitting das Zuverdienermodell begünstigt, was sich auch bei der Frage der Lohnfindung auswirkt. Die dritte Ursache ist die Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Berufen, der wir unter anderem durch den Girls’ Day, der in diesem Jahr zum zehnten Mal stattfindet, versuchen entgegenzuwirken.

Nun zu der Frage, was das Land Berlin dagegen unternimmt. Ich glaube, aus dem, was ich bislang ausgeführt habe, wird deutlich, dass es sich um kein landesspezifisches Thema handelt. Wir haben es mit Problemen zu tun, die grundsätzlich angegangen werden, für deren Beseitigung Rahmenbedingungen verändert werden müssen. Das ist zum einen das Zurückdrängen prekärer Beschäftigung und die Verhinderung der Ausweitung des Niedriglohnsektors.

Ich sage an dieser Stelle: Das Thema Mindestlohn ist auch eine typisch frauenpolitische Forderung, weil sich Frauen zu einem hohen Prozentsatz im Niedriglohnsektor aufhalten. Deshalb haben wir auch landespolitisch mit dem Vergabegesetz, das gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung ist, versucht, hier ein Stoppzeichen zu setzen, allerdings nur in dem Bereich der öffentlichen Aufträge, aber immerhin in einem Volumen von 4 bis 5 Millionen Euro.

Auch das Zuverdienermodell, das in der Steuergesetzgebung immer noch dominant ist, ist ein Thema, das auf Bundesebene geregelt werden muss. Wir thematisieren das immer wieder auch über die Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz.
Ansonsten unterstützen wir, was konkrete Aktivitäten betrifft, in Berlin gegenwärtig das bundesweite Aktionsbündnis zum Equal Pay Day.
[Mieke Senftleben (FDP): Wer nicht?]

– Das ist ja erfreulich, dass es eine sehr breite Unterstützung gibt. Aber wir sind gefragt worden, was wir tun, und das tun wir unter anderem. Wir machen nicht nur dieses, sondern unterstützen auch und fördern Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen bei der Lohn- und Gehaltsfindung durch Coaching und Mentoring, sowohl was individuelle Frauen angeht, was sie bei ihren Vertragsverhandlungen durchsetzen können, als auch die Stärkung und Unterstützung von Personalverantwortlichen und Betriebsräten. Wir haben gegenwärtig die Nominierung des Landesgleichstellungsgesetzes, was den öffentlichen Bereich angeht, in der Befassung im Senat.

Es gibt ein neues Instrument, das von der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt worden ist, ein Entgeltgleichheitscheck, mit dem Unternehmen ihre Lohnfindung und
Lohnstruktur und auch Betriebsräte die Lohnstruktur auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten überprüfen können. Ich kann nur empfehlen und darum bitten – und wir regen dazu an –, dieses Instrument zu nutzen, um auch hier auf Lohnungerechtigkeiten und Entgeltungleichheit hinweisen zu können.

Zu den Landesmaßnahmen gehört natürlich auch das Thema Kinderbetreuung. Ich glaube, das brauche ich an dieser Stelle nicht weiter auszuführen. Wichtig ist aber angesichts der Flexibilisierung der Arbeitszeiten, dass wir auch hier eine zunehmende Flexibilisierung der Kinderbetreuung brauchen.

Last but not least, werden wir auf der nächsten Gleichstellungs- und Frauenminister- und -ministerinnenkonferenz das Thema Entgeltungleichheit im öffentlichen Dienst thematisieren, weil auch hier die Frage der Bewertung von Tätigkeiten natürlich ein wichtiger Punkt ist,
[Gregor Hoffmann (CDU): Ist das die Aktuelle Stunde?]
wo auch im Landesdienst bzw. im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Kommunen noch einiges zu tun ist.
Präsident Walter Momper:
Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine Nachfrage von Frau Kollegin Neumann? – Dann hat sie das Wort.
Ulrike Neumann (SPD):
Schönen Dank, Herr Senator! Ich hätte noch eine Frage, und zwar gibt es das Instrument „Lohngleichheit im Betrieb – Deutschland“, das Logib-D, das in der Schweiz entwickelt wurde. Dort ist es auch nicht auf freiwilliger Basis, sondern dort müssen zumindest Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern nachweisen.
[Zurufe von den Grünen und von der CDU: Frage!]
Sehen Sie dieses Instrument aus Ihrer Sicht auch als notwendig an?
Präsident Walter Momper:
Herr Senator Wolf – bitte!
Bürgermeister Harald Wolf (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen):
Ich habe dieses neue Instrument, das Entgeltgleichheit checkt, schon angesprochen. Das halte ich für sinnvoll und, finde ich, sollte auch möglichst breit angewandt werden. Das gibt es im Moment in einer Testversion. Wir sind in der Anfangsphase. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man versucht, hier eine größere Verbindlichkeit zu schaffen. Das sollten wir gemeinsam in parlamentarischen Rahmen diskutieren und gucken, welche Erfahrungen dabei bisher mit der jetzt hier vor Kurzem eingestellten Testversion gemacht worden sind. Ob das schon die Grundlage gibt, um das hier verbindlicher zu machen oder ob wir hier noch eine längere Testphase brauchen, kann ich gegenwärtig noch nicht beurteilen. Vom Grundsatz her halte ich das für sinnvoll.
Präsident Walter Momper:
Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Kollegin Kofbinger – bitte schön, Frau Kofbinger!
Anja Kofbinger (Grüne):
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Wolf! Sie haben es gerade angesprochen. Es geht um den Entgeltgleichheitscheck, wie er so schön genannt wird, kurz Logib-D. Das hat die Bundesregierung auch irgendwann einmal in ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben. Sie haben gesagt, Sie befürworteten das. Meine Frage dazu ist: Ist Ihnen die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes vom 9. März 2010 bekannt, wo er das Fazit zieht, ich zitiere:
Das Selbsttestinstrument Logib-D liefert den Unternehmen Informationen, die zur Aufdeckung von Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt nicht geeignet sind. Es kann deshalb die Ziele, die es anstrebt, nicht erreichen.
Präsident Walter Momper:
Herr Senator Wolf – bitte!

Bürgermeister Harald Wolf (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen):
Frau Kofbinger! Diese Stellungnahme ist mir nicht bekannt. Aber wenn Sie eben meiner Antwort auf Frau Neumanns Fragen zugehört haben, da habe ich gesagt, ich halte einen solchen Check grundsätzlich für sinnvoll. Ob das, was jetzt als Testversion eingestellt ist, die Grundlage dafür abgeben kann, dass man hier einen höheren Grad der Verpflichtung schafft, oder welche Erfahrungen damit gemacht worden sind, das muss man erst einmal abwarten. Aber vom Grundsatz her halte ich es für sinnvoll.
Der Juristinnenbund, den Sie eben zitiert haben, zweifelt offensichtlich die Tauglichkeit des Instruments im Detail an. Das, habe ich gesagt, muss man überprüfen. Damit muss man Erfahrungen machen. Da es erst seit Kurzem in dieser Version existiert, scheinen mir die Erfahrungen noch nicht umfangreich zu sein. Das ändert nichts daran, dass wir versuchen sollten, bei der Lohnungleichheit die Instrumente der Überprüfung zu etablieren, damit hier überprüft werden kann, ob die geltende Rechts- und Gesetzeslage auch eingehalten worden ist. Dann haben wir immer noch unterhalb der geltenden Rechts- und Gesetzeslage Tatbestände von Diskriminierung und unter-schiedlicher Bewertung von Arbeit, die man wahrscheinlich mit einem internetbasierten System oder mit einer Software noch nicht aufdecken kann, sondern das ist dann auch eine Frage der Änderung der Unternehmenskultur und der Bewertung von Tätigkeiten in der Gesellschaft.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Andreas Otto (Grüne): War ein schönes Referat!]
Präsident Walter Momper:
Danke schön, Herr Senator!







Die Linke

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