Harald Wolf
Die Debatte über die Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns hat die Linkspartei.PDS in ein wahlprogrammatisches Dilemma geführt: Einerseits wäre es eine sozialstaatliche Absurdität, einen Mindestlohn festzusetzen, dessen Nettoeinkommen unterhalb der ebenfalls gesetzlich bestimmten Pfändungsfreigrenze bei Alleinstehenden läge. Andererseits ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein Bruttolohn von rund 8,40 Euro pro Stunde oder 1400 Euro im Monat teils deutlich oberhalb der Tarife für untere Lohngruppen liegt.
Das Argument, die Unternehmen müssten per Gesetz gezwungen werden, anständige Löhne zu zahlen, hilft da nicht weiter, weil kein Gesetz Unternehmen verpflichten kann, Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu schaffen. Die von Oskar Lafontaine ins Spiel gebrachten 1200 bis 1250 Euro brutto liegen zwar näher an den Realitäten des Arbeitsmarkts, führen aber nur zu einem Nettolohn in etwa auf dem Niveau der Leistungen, die ein Empfänger von Arbeitslosengeld II zuzüglich seiner Wohnkosten und des Entgelts für einen Zusatzjob bezieht.
Ein Mindestlohn kann helfen, die Lohnverhältnisse zu stabilisieren und verhindern, dass Lohndumping das sozialstaatliche Gefüge aus den Angeln hebt. Wir sind in Deutschland an dem Punkt angekommen, an dem der Staat Mindestbedingungen definieren muss.
Hohe Hürde für neue Jobs Der gesetzliche Mindestlohn sollte aber auch dazu beitragen, dass Arbeitsverhältnisse im Bereich gering qualifizierter Arbeit erhalten bleiben und neu entstehen. Mehr als die Hälfte der ostdeutschen Langzeitarbeitslosen verfügt über eine geringe oder unzureichende Qualifikation. Hier liegt ein Kernproblem der Beschäftigungsmisere: Für die Verlierer des globalen Wettbewerbs entstehen viel zu wenige Jobs. Ein Bruttolohn von 1400 Euro - zu dem noch die Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers kommen - stellt eine hohe Hürde für die Entstehung neuer Jobs in diesem Sektor dar. Die Erfahrungen mit niedrigen Tariflöhnen einerseits und Schwarzarbeit andererseits lehren auch: Diese Hürde ist vielfach zu hoch für legale Arbeit. Zu hoch sind dabei aber nicht die Netto-, sondern die Bruttolöhne.
Wir sollten uns daher fragen, warum auf den Mindestlohn der volle Beitragssatz zur Sozialversicherung gezahlt werden muss. Welchen Sinn hat es, Sozialbeiträge vom Mindestlohn zu erheben, wenn die damit verbundenen Leistungsansprüche, zum Beispiel eine Rente, kaum über dem steuerfinanzierten Existenzminimum liegen? Wirkt der volle Beitragssatz auf niedrige Löhne nicht wie eine Strafsteuer auf einfache Arbeit und wäre es nicht an der Zeit, darüber nachzudenken, den Sozialstaat weniger über Abgaben auf Arbeit zu finanzieren und mehr über Steuern? Und wäre es daher nicht konsequent, die Einführung eines Mindestlohns mit dem Einstieg in eine Neujustierung der Pflicht zur Sozialversicherung zu verbinden?
Wer nur das gesetzliche Minimum verdient, sollte von Sozialabgaben freigestellt sein. An Stelle der Sozialabgaben sollte eine pauschale Versicherung treten, die ähnlich wie die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung aus Steuern finanziert wird. Keine Beiträge auf den Mindestlohn - dieser Grundsatz könnte durch die Einführung von Freibeträgen in der Sozialversicherung umgesetzt werden. Von einer solchen Überwindung des Brutto-Netto-Dilemmas würden auch Tariflöhne profitieren, die unter dem Mindestlohn liegen. Sie würden bei den Bruttolohnkosten entlastet und diese Entlastung könnten die Tarifpartner zur Aufstockung des Nettolohns nutzen. Die Umfinanzierung der Sozialstaatsabgaben würde zur realen Annäherung von Brutto und Netto führen, ohne dass jemand in der Falle säße.