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Harald Wolf (Die Linke), Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen

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19.09.2008

Arbeitnehmer-Endsendegesetz

Rede von Bürgermeister Harald Wolf im Bundesrat am 19.09.2008

Auszug aus Plenarprotokoll der 847. BR-Sitzung vom 19.09.2008

Rede von Bürgermeister Harald Wolf (Berlin) zu TOP 27 der Tagesordnung

a) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache 541/08)

b) Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) (Drucksache 542/08)

Harald Wolf (Berlin): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzespaket, bestehend aus dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sollen die Voraussetzungen für eine flächendeckende existenzsichernde Mindestentlohnung geschaffen werden: für Bereiche mit einer bestehenden Tarifbindung über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und für Bereiche ohne gefestigte Tarifbindung über das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen.

Ich bleibe dabei: Die bessere, klarere und einfachere Lösung wäre die Festlegung eines bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns über alle Branchen hinweg gewesen.

Wenn beklagt wird, wie es in den Anträgen der B-Länder gegenwärtig geschieht, dass mit den beiden Gesetzen ein umständliches, bürokratisches und mit hohem Verwaltungsaufwand verbundenes Verfahren gewählt worden ist, dann kann ich nur sagen: Es gibt eine Möglichkeit, das Ganze einfach, übersichtlich und vor allem transparent zu gestalten: einen gesetzlich festgelegten einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn. Ich denke, dass die Diskussion darüber fortgeführt wird.

Das vorliegende Paket ist ein Kompromiss, der innerhalb der großen Koalition gefunden worden ist. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Es ist – das betone ich – aber auch nicht mehr als ein kleiner Schritt. An vielen Punkten greift das Gesetzespaket noch zu kurz und schränkt seine Wirkung erheblich ein. Das gilt vor allem dann, wenn sich im Gesetzgebungsverfahren Anträge durchsetzen sollten, die im Bundesrat von Seiten der B-Länder gestellt worden sind.

Was sind die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte, die die Gesetze teilweise aushebeln oder in ihrer Wirkung einschränken?

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz sieht z. B. vor, dass Tarifverträge mit Entgeltregelungen, die von dem festgesetzten Mindestarbeitsentgelt abweichen und vor dem 16. August 2008 abgeschlossen worden sind, weitergelten sollen und dass dies auch für Folgetarifverträge gelten soll. Das ist eine Regelung, die den Sinn des Gesetzes konterkariert, bedeutet sie doch, dass auch nach der Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten gemäß dem vorliegenden Entwurf Dumpinglöhne, d. h. nicht existenzsichernde Tariflöhne, möglich sein sollen. Sinn des Gesetzes soll es jedoch sein, derartige Löhne auszuschließen. Wegen der Geltung auch für Folgetarifverträge gäbe es nach Verabschiedung des Gesetzes Bereiche, in denen nicht existenzsichernde Löhne gezahlt werden – mit Billigung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes!

Ich will an dieser Stelle auf einen Widerspruch hinweisen bzw. auf ein Problem aufmerksam machen. Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Konstruktion schaffen wir ungleiches Recht zwischen Inländern und Ausländern: Vor dem 16. August geschlossene Tarifverträge sollen für Inländer verbindlich bleiben, d. h. weitergelten. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz liefe insoweit ins Leere. Für entsandte Arbeitnehmer soll

allerdings das gesetzliche Mindestarbeitsentgelt gelten. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Regelung mit Europarecht vereinbar ist.

Für das Land Berlin ist diese Regelung nicht akzeptabel. Deshalb schlagen wir in unserem Antrag ihre Streichung vor. Die Mindestentgeltregelungen müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes für alle gelten, d. h. umfassend sein.

Anträge der B-Länder sehen weitere Einschränkungen der Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vor.

In einem Antrag heißt es, das Gesetz solle zur Anwendung kommen, wenn in der Branche keine Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände existieren. Angesichts dieser Forderung kann ich nur sagen: In der Bundesrepublik Deutschland sind wir – Gott sei Dank! – noch nicht so weit, dass es solche Branchen gibt. Als weitere Bedingung darf nur eine Minderheit der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer in dem Wirtschaftsbereich organisiert sein. Das bedeutet eine erhebliche Einschränkung des Geltungsbereichs des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, die wir für nicht zielführend halten.

Auch für die Aufnahme von Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden zusätzliche Hürden aufgerichtet. So soll z. B. ein gemeinsamer Antrag beider Tarifvertragsparteien notwendig sein statt des Antrags einer Tarifvertragspartei. Angesichts der Ausweitung des Niedriglohnsektors und nicht existenzsichernder Entlohnung in der Bundesrepublik – diese Entwicklung wird in einer Vielzahl von Studien belegt sowie im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung dokumentiert – ist keine Einschränkung, sondern eine Erleichterung der Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz notwendig. Wenn vor Antragstellung erst eine Einigung der Tarifvertragsparteien erzielt werden muss, dann heißt das im Klartext, dass die Arbeitgeberseite ein Vetorecht hat. Das ist nicht zielführend, jedenfalls dann nicht, wenn man eine tatsächlich existenzsichernde Entlohnung in der Bundesrepublik durchsetzen will.

Weiter geht es mit der Formulierung, dass bei Existenz mehrerer Tarifverträge auf einen „schonenden Ausgleich" geachtet werden muss. Man fragt sich, was in diesem Zusammenhang „schonender Ausgleich" heißt. Reicht nicht die Festlegung aus, dass dem repräsentativsten Tarifvertrag, d. h. dem, der die meisten Beschäftigten innerhalb einer Branche umfasst, Vorrang gebührt und dass dieser Grundlage für die Festsetzung der Mindestentlohnung sein soll?

Mit der Formulierung „schonender Ausgleich" werden rechtliche Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Tarifverträge mit Dumpinglöhnen, die kleine arbeitgeberfreundliche Gewerkschaften – wir erleben das bei den neuen Postdienstleistern – oder christliche Gewerkschaften – wir erleben das in der Zeitarbeitsbranche – abschließen, bevorzugt, zumindest aber berücksichtigt werden, obwohl sie nicht das Kriterium der Repräsentativität erfüllen. Wir sind der Auffassung, dass die Forderung nach einem „schonenden Ausgleich" außen vor bleiben muss.

Meine Damen und Herren, ich halte den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie gesagt, für einen kleinen, wenn auch unzureichenden Schritt in die richtige Richtung. Ich fände es fatal, wenn wir im Ergebnis der Beratungen im Bundesrat noch dahinter zurückfielen. Im Gegenteil, die Debatte und die politische Willensbildung müssen dahin gehen, keine weiteren Einschränkungen des Gesetzes vorzunehmen, sondern Möglichkeiten für die Aufnahme weiterer Branchen zu schaffen. Es sollte unser aller politisches Ziel sein, einen Zustand zu schaffen, in dem allen Beschäftigten, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, auf jeden Fall ein existenzsichernder Mindestlohn garantiert wird. Daran muss weiter gearbeitet werden.

Meine Damen und Herren, in der gesamten Diskussion stelle ich immer wieder fest – das wird auch an den Debatten in den Bundesratsausschüssen und an den vorgelegten Empfehlungen deutlich –, dass es im politischen Raum in der Bundesrepublik immer noch eine eigenartige Furcht vor einem Mindestlohn gibt. Ich will an dieser Stelle als

unverdächtigen Zeugen Robert Solow, Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften, zitieren, der im August erklärt hat:

Ich verstehe nicht, weshalb in Deutschland so eine Angst vor dem Mindestlohn herrscht. Viele Ökonomen überschätzen seine negative Wirkung.

Und weiter:

Meine auf Europa bezogenen Studien haben ergeben, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Größe des Niedriglohnsektors und der Beschäftigung gibt. Es ist auch nicht wahr, dass relativ hohe Löhne zu einer geringeren Beschäftigung führen. Im Gegenteil, Unternehmen sind produktiver, wenn Mindestlöhne existieren; denn es gibt für sie neue Anreize zum Investieren, etwa in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten oder in neue Maschinen und Abläufe, um die höheren Kosten durch Mindestlöhne wettzumachen.

Daran wird deutlich: Wenn wir von der Einführung von Mindestlöhnen reden, dann reden wir nicht nur von einer sozialpolitischen Notwendigkeit, sondern auch von einer wirtschaftspolitisch vernünftigen Maßnahme. Deshalb bitte ich darum, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Berlin): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzespaket, bestehend aus dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sollen die Voraussetzungen für eine flächendeckende existenzsichernde Mindestentlohnung geschaffen werden: für Bereiche mit einer bestehenden Tarifbindung über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und für Bereiche ohne gefestigte Tarifbindung über das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen.

Ich bleibe dabei: Die bessere, klarere und einfachere Lösung wäre die Festlegung eines bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns über alle Branchen hinweg gewesen.

Wenn beklagt wird, wie es in den Anträgen der B-Länder gegenwärtig geschieht, dass mit den beiden Gesetzen ein umständliches, bürokratisches und mit hohem Verwaltungsaufwand verbundenes Verfahren gewählt worden ist, dann kann ich nur sagen: Es gibt eine Möglichkeit, das Ganze einfach, übersichtlich und vor allem transparent zu gestalten: einen gesetzlich festgelegten einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn. Ich denke, dass die Diskussion darüber fortgeführt wird.

Das vorliegende Paket ist ein Kompromiss, der innerhalb der großen Koalition gefunden worden ist. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Es ist – das betone ich – aber auch nicht mehr als ein kleiner Schritt. An vielen Punkten greift das Gesetzespaket noch zu kurz und schränkt seine Wirkung erheblich ein. Das gilt vor allem dann, wenn sich im Gesetzgebungsverfahren Anträge durchsetzen sollten, die im Bundesrat von Seiten der B-Länder gestellt worden sind.

Was sind die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte, die die Gesetze teilweise aushebeln oder in ihrer Wirkung einschränken?

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz sieht z. B. vor, dass Tarifverträge mit Entgeltregelungen, die von dem festgesetzten Mindestarbeitsentgelt abweichen und vor dem 16. August 2008 abgeschlossen worden sind, weitergelten sollen und dass dies auch für Folgetarifverträge gelten soll. Das ist eine Regelung, die den Sinn des Gesetzes konterkariert, bedeutet sie doch, dass auch nach der Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten gemäß dem vorliegenden Entwurf Dumpinglöhne, d. h. nicht existenzsichernde Tariflöhne, möglich sein sollen. Sinn des Gesetzes soll es jedoch sein, derartige Löhne auszuschließen. Wegen der Geltung auch für Folgetarifverträge gäbe es nach Verabschiedung des Gesetzes Bereiche, in denen nicht existenzsichernde Löhne gezahlt werden – mit Billigung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes!

Ich will an dieser Stelle auf einen Widerspruch hinweisen bzw. auf ein Problem aufmerksam machen. Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Konstruktion schaffen wir ungleiches Recht zwischen Inländern und Ausländern: Vor dem 16. August geschlossene Tarifverträge sollen für Inländer verbindlich bleiben, d. h. weitergelten. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz liefe insoweit ins Leere. Für entsandte Arbeitnehmer soll

allerdings das gesetzliche Mindestarbeitsentgelt gelten. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Regelung mit Europarecht vereinbar ist.

Für das Land Berlin ist diese Regelung nicht akzeptabel. Deshalb schlagen wir in unserem Antrag ihre Streichung vor. Die Mindestentgeltregelungen müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes für alle gelten, d. h. umfassend sein.

Anträge der B-Länder sehen weitere Einschränkungen der Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vor.

In einem Antrag heißt es, das Gesetz solle zur Anwendung kommen, wenn in der Branche keine Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände existieren. Angesichts dieser Forderung kann ich nur sagen: In der Bundesrepublik Deutschland sind wir – Gott sei Dank! – noch nicht so weit, dass es solche Branchen gibt. Als weitere Bedingung darf nur eine Minderheit der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer in dem Wirtschaftsbereich organisiert sein. Das bedeutet eine erhebliche Einschränkung des Geltungsbereichs des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, die wir für nicht zielführend halten.

Auch für die Aufnahme von Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden zusätzliche Hürden aufgerichtet. So soll z. B. ein gemeinsamer Antrag beider Tarifvertragsparteien notwendig sein statt des Antrags einer Tarifvertragspartei. Angesichts der Ausweitung des Niedriglohnsektors und nicht existenzsichernder Entlohnung in der Bundesrepublik – diese Entwicklung wird in einer Vielzahl von Studien belegt sowie im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung dokumentiert – ist keine Einschränkung, sondern eine Erleichterung der Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz notwendig. Wenn vor Antragstellung erst eine Einigung der Tarifvertragsparteien erzielt werden muss, dann heißt das im Klartext, dass die Arbeitgeberseite ein Vetorecht hat. Das ist nicht zielführend, jedenfalls dann nicht, wenn man eine tatsächlich existenzsichernde Entlohnung in der Bundesrepublik durchsetzen will.

Weiter geht es mit der Formulierung, dass bei Existenz mehrerer Tarifverträge auf einen „schonenden Ausgleich" geachtet werden muss. Man fragt sich, was in diesem Zusammenhang „schonender Ausgleich" heißt. Reicht nicht die Festlegung aus, dass dem repräsentativsten Tarifvertrag, d. h. dem, der die meisten Beschäftigten innerhalb einer Branche umfasst, Vorrang gebührt und dass dieser Grundlage für die Festsetzung der Mindestentlohnung sein soll?

Mit der Formulierung „schonender Ausgleich" werden rechtliche Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Tarifverträge mit Dumpinglöhnen, die kleine arbeitgeberfreundliche Gewerkschaften – wir erleben das bei den neuen Postdienstleistern – oder christliche Gewerkschaften – wir erleben das in der Zeitarbeitsbranche – abschließen, bevorzugt, zumindest aber berücksichtigt werden, obwohl sie nicht das Kriterium der Repräsentativität erfüllen. Wir sind der Auffassung, dass die Forderung nach einem „schonenden Ausgleich" außen vor bleiben muss.

Meine Damen und Herren, ich halte den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie gesagt, für einen kleinen, wenn auch unzureichenden Schritt in die richtige Richtung. Ich fände es fatal, wenn wir im Ergebnis der Beratungen im Bundesrat noch dahinter zurückfielen. Im Gegenteil, die Debatte und die politische Willensbildung müssen dahin gehen, keine weiteren Einschränkungen des Gesetzes vorzunehmen, sondern Möglichkeiten für die Aufnahme weiterer Branchen zu schaffen. Es sollte unser aller politisches Ziel sein, einen Zustand zu schaffen, in dem allen Beschäftigten, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, auf jeden Fall ein existenzsichernder Mindestlohn garantiert wird. Daran muss weiter gearbeitet werden.

Meine Damen und Herren, in der gesamten Diskussion stelle ich immer wieder fest – das wird auch an den Debatten in den Bundesratsausschüssen und an den vorgelegten Empfehlungen deutlich –, dass es im politischen Raum in der Bundesrepublik immer noch eine eigenartige Furcht vor einem Mindestlohn gibt. Ich will an dieser Stelle als

unverdächtigen Zeugen Robert Solow, Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften, zitieren, der im August erklärt hat:

Ich verstehe nicht, weshalb in Deutschland so eine Angst vor dem Mindestlohn herrscht. Viele Ökonomen überschätzen seine negative Wirkung.

Und weiter:

Meine auf Europa bezogenen Studien haben ergeben, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Größe des Niedriglohnsektors und der Beschäftigung gibt. Es ist auch nicht wahr, dass relativ hohe Löhne zu einer geringeren Beschäftigung führen. Im Gegenteil, Unternehmen sind produktiver, wenn Mindestlöhne existieren; denn es gibt für sie neue Anreize zum Investieren, etwa in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten oder in neue Maschinen und Abläufe, um die höheren Kosten durch Mindestlöhne wettzumachen.

Daran wird deutlich: Wenn wir von der Einführung von Mindestlöhnen reden, dann reden wir nicht nur von einer sozialpolitischen Notwendigkeit, sondern auch von einer wirtschaftspolitisch vernünftigen Maßnahme. Deshalb bitte ich darum, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.








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