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Harald Wolf (Die Linke), Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen

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10.06.2009

Wie die Bad Bank funktionieren kann

Gastkommentar von Harald Wolf in der Financial Times Deutschland vom 10. Juni 2009

Harald Wolf
Das Konzept der Bundesregierung lähmt die Banken. Um sie wieder funktionsfähig zu machen, müsste der Staat Anteile übernehmen - auch wenn die politische Entwicklung schwierig ist.

Die Debatte, wie man Banken von ihren toxischen Papieren entlastet, um sie wieder funktionsfähig zu machen, ist längst überfällig. Der Chef des Internationalen Währungsfonds, Dominique Strauss-Kahn, hat dies zu Recht zur vorrangigen Aufgabe bei der Wiederbelebung der Weltwirtschaft erklärt. Und die Bundesregierung berät am Mittwoch über ein Bad-Bank-Modell für die Landesbanken.

Die Schrottpapiere und der mit ihnen verbundene Wertberichtigungsbedarf bedrohen die Eigenkapitalbasis der Banken und damit ihre Handlungsfähigkeit. Entgegen allen offiziellen Beschwichtigungen von Banken und Regierungsseite, von einer Kreditkrise könne keine Rede sein, droht eine wechselseitige Verstärkung von Bankenkrise und realwirtschaftlicher Krise: Die notwendige Wertberichtigung auf die toxischen Papiere frisst das Eigenkapital der Banken auf. In der Folge müssen sie ihr Kreditgeschäft wegen fehlender Eigenkapitalunterlegung reduzieren und strangulieren damit die Realwirtschaft. Zugleich führt der weltweite Einbruch der Nachfrage dazu, dass sich die Bonität der Unternehmen verschlechtert und die Kreditausfälle ebenso steigen wie der Bedarf für weitere Wertberichtigungen. Die Entlastung der Banken von den Schrottpapieren ist daher neben Konjunkturprogrammen eine wesentliche Voraussetzung zur Überwindung der gegenwärtigen Krise.

Einigkeit herrscht darüber, dass dringend etwas geschehen muss. Heftig umstritten ist jedoch, ob und wie die beiden Ziele miteinander vereinbar sind, die "Bankbilanzen zu entlasten und gleichzeitig die Eigentümer der übertragenden Unternehmen in die Verantwortung zu lassen". Diese Formulierung wählt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Die Erfahrungen aus der Berliner Bankenkrise 2001 und aus ihrer Bewältigung können hier durchaus hilfreich sein.

2001 geriet die Bankgesellschaft Berlin in eine existenzgefährdende Schieflage. Sie hatte in der Vergangenheit im großen Stil Immobilienfonds aufgelegt, die sie mit umfangreichen und langfristigen Garantien für die Anleger versah. Sinkende Immobilienpreise und schlechte Vermietungsquoten führten zu einem riesigen Wertberichtigungsbedarf. Das Eigenkapital der Bank drohte unter die gesetzlich vorgeschriebene Quote zu fallen. Das hätte die Schließung der Bank durch die Finanzaufsicht BaFin zur Folge gehabt.

Eine Insolvenz wäre am teuersten
Eine Insolvenzlösung war kein gangbarer Weg. Sie wäre für den Steuerzahler letztlich die teuerste Lösung gewesen, da das Land über die Gewährträgerhaftung für alle Verpflichtungen der Landesbank hätte aufkommen müssen. Zudem hatte die Bankgesellschaft mit der Sparkasse als Teil des Konzerns einen Marktanteil von mehr als 60 Prozent in der Region. Hätte man die Bank geschlossen, wäre auch eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen in die Insolvenz gezogen worden.

Die Sanierung der Bank erfolgte in mehreren, politisch heftig umstrittenen Schritten: Im Sommer 2001 wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von 2 Mrd. Euro durchgeführt, von denen das Land 1,75 Mrd. Euro aufbrachte. Berlin erhöhte seine Anteile an der Bank von 56,8 auf 80,95 Prozent und übernahm damit faktisch die vollständige Kontrolle über das Unternehmen. Als Ende 2001 weitere Risiken auftauchten, übernahm das Land eine umfassende Garantie für das mittlerweile in einer Gesellschaft - also der Bad Bank- zusammengefasste Immobilienfondsgeschäft. 2006 wurden die Fonds in die landeseigene Berliner Immobilienholding (BIH) übertragen. Bislang wurden dort circa 2 Mrd. Euro in die Sanierung und Verwertung der Immobilien sowie in den Rückkauf von Fondsanteilen investiert.

Die Bank selbst - entlastet von den Risiken aus dem Fondsgeschäft - wurde saniert und 2007 aufgrund einer EU-Auflage für 5,3 Mrd. Euro an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband verkauft. Damit stehen Berlin umfangreiche Mittel zur Verfügung, um die Verluste seiner Bad Bank zu finanzieren.

Konsequenzen aus dieser Erfahrung
Welche Konsequenzen kann man aus dieser Erfahrung ziehen?
Erstens: Die Entlastung der Banken von den Schrottpapieren muss, so schwierig die politische Entscheidung auch sein mag, entschieden und konsequent erfolgen. Mit dem Modell Steinbrück, also der Auslagerung der toxischen Papiere in eine Zweckgesellschaft, wofür die Bank eine staatlich garantierte Schuldverschreibung in Höhe des Buchwerts erhält, wäre die Bankgesellschaft auf Jahre hinaus gelähmt gewesen. Das hätte eine Sanierung erschwert, womöglich sogar verhindert. Die in Steinbrücks Modell notwendige Bildung von Rückstellungen über 20 Jahre für die Differenz zwischen Buch- und Marktwert hätte die Bank nicht von den Risiken entlastet, sondern diese nur gestreckt - mit der Gefahr, dass am Ende die Steuerzahler doch hätten einstehen müssen.
Zweitens: Die konsequente Herausnahme der Schrottpapiere zum Marktwert von null löst einen hohen Wertberichtigungsbedarf aus und macht es notwendig, den Banken neues Kapital zuzuschießen. Soweit dies nicht durch die Alteigentümer getragen werden kann, muss der Staat durch den Erwerb von Stammaktien einspringen, im Zweifelsfall bis hin zur Vollverstaatlichung. Nur so sozialisiert der Staat nicht nur Risiken, sondern partizipiert auch an einer erfolgreichen Sanierung der "Good Bank" durch künftige Dividenzahlungen oder einen späteren Verkauf der Anteile.
Drittens: Die Aufsichtsbehörden müssen die Banken zu einem Restrukturierungsverfahren verpflichten. Alle Risiken müssen jetzt offengelegt werden. Das Prinzip der Freiwilligkeit dagegen verleitet nur dazu, die Wahrheit stückchenweise zu offenbaren - aus Sorge um Imageschäden. Statt das Siechtum zu verlängern, muss gelten: Tabula rasa.







Die Linke

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